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Einen besonderen Fall der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zu Rechtsgeschäften des Minderjährigen regelt § 110 BGB. Danach kann die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters dadurch erteilt werden, dass dem Minderjährigen Mittel zur - mehr oder weniger freien - Verfügung gestellt werden und von diesem damit die vertragsgemäße Leistung erbracht wird. Diese Einwilligung steht gemäß § 110 BGB unter dem Vorbehalt, dass die Leistung des Minderjährigen mit jenen Mitteln bewirkt wird. Sie betrifft daher hauptsächlich Bargeschäfte.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Mangel der Geschäftsfähigkeit, insbes. Minderjährigkeit
- Geschäftsfähigkeit als Voraussetzung der Zurechnung von rechtsgeschäftlichem Handeln
- Legitimation des rechtsgeschäftlichen Handelns des beschränktGeschäftsfähigen durch Mitwirkung des gesetzlichen Vertreters
- Geschäftsfähigkeit des Minderjährigen gem. §§ 112,113 BGB kraft Ermächtigung
- Generelle Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
- "Taschengeldgeschäfte" -> § 110 BGB
- "Generalkonsens" des gesetzlichen Vertreters zu Rechtsgeschäften des beschränkt Geschäftsfähigen
- Konkrete Zustimmung im Einzelfall: rechtliche Behandlung von Rechtsgeschäften beschränkt Geschäftsfähiger -> §§ 107-109 BGB
- Zugang von an Minderjährige gerichtete Willenserklärungen -> § 131 BGB
- Minderjährige als Vertreter -> § 165 BGB
- Beschränkung der Geschäftsfähigkeit durch sog. Einwilligungsvorbehalt bei Betreuung -> § 1903 BGB
- Geschäftsfähigkeit als Voraussetzung der Zurechnung von rechtsgeschäftlichem Handeln
- Vertretung
- Rechtsstellung des beschränkt Geschäftsfähigen und des Vertreters ohne Vertretungsmacht: Handlungskompetenz
- Hilfspersonen und Vertreter des Kaufmanns
- Selbständige Handelsvertreter und Handelsmakler
- Mangel der Geschäftsfähigkeit, insbes. Minderjährigkeit
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten